“ Ich aber sage Dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen
werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der
Unterwelt werden sie nicht überwältigen.
Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs
geben; was du auf Erden binden wirst, das wird
auch im Himmel gebunden sein, und was du auf
Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“
Mt. 16, 18 – 19.
Das Zitat aus dem Evangelium nach Matthäus kann in seiner Relevanz für das päpstliche Selbstverständnis gar nicht überschätzt werden. Daher auch die zeittypisch auf Latein verfertigte Inschrift gleichen Inhalts (s. Abb. 1) im Kuppelring des Petersdoms („Tu es Petrus et super hanc petram aedificabo ecclesiam meam, et tibi dabo claves regni caelorum.“). Wobei man sich selbstverständlich fragen darf, was denn die 1593 von Giacomo de la Porta fertiggestellte, Jahrzehnte zuvor von Michelangelo konstruierte Kuppel noch mit dem mittelalterlichen Papsttum, dem Thema dieses Beitrags mithin, zu tun hat.

1. Rom, St. Peter: Teile der Inschrift nach dem Matthäusevangelium und Blick ins Kircheninnere.
Sehr viel, denn der uneingeschränkte Vorrang des uns als Papst bekannten römischen Bischofs gegenüber allen anderen hoch- und höchstrangigen Klerikern wie der römisch-katholischen Kirche zugehörigen Laien beruhte schon immer auf der These, sich exklusiv in direkter, ununterbrochener Nachfolge des in Rom das Martyrium erleidenden Apostelfürsten Petrus zu befinden. Gewissermaßen der Erbe von Petrus zu sein. Ein Anspruch, der seine wohl ambitionierteste Ausformulierung im Hochmittelalter zur Zeit von Innozenz III. erfahren hat. Dieser von 1198 bis 1216 amtierende Papst war der Auffassung, einen Gerichtsanspruch über alle Christen in allen denkbaren Angelegenheiten innezuhaben bzw. nach sorgfältiger Abwägung durchsetzen zu können. Er selbst sei der Stellvertreter des Gottessohns auf Erden, was so manchen damaligen Kirchentheoretiker dazu veranlasste, im Papst den wahren Kaiser zu sehen. Wie es dahin gekommen ist, ist eine Frage, die sich zwangsläufig stellt.

2. Mosaiken des um 810 erbauten Leonischen Tricliniums, eines ehemaligen Speisesaals, beim Lateran in Rom. In der Apsis ist im Zentrum der den Missionsauftrag an die Apostel erteilende menschgewordene Sohn Gottes im blauen Gewand zu sehen. Links der Apsis ist der thronende Christus bei der Schlüsselübergabe an Petrus und beim Aushändigen des Labarums, des mit seinem Monogramm ausstaffierten, bei der Schlacht an der Milvischen Brücke 312 siegbringenden Feldzeichens, an Kaiser Konstantin zu erkennen. Auf der rechten Stirnseite empfängt Papst Leo III, das Pallium als charakteristisches Amtszeichen vom sitzenden Petrus und Karl der Große die Standarte Roms. Die inhaltliche Verknüpfung der hier Dargestellten war den Zeitgenossen des 9. Jahrhunderts gewiss klarer als sie es uns heute ist. Denn Karl der Große ist am 1. Weihnachtstag 800 von Papst Leo III. zum römischen Kaiser gekrönt worden, und zwar in Alt-St. Peter, dem von Kaiser Konstantin um das Jahr 324 über dem vermuteten Grab des Apostels Petrus errichteten Vorgängerbau der heutigen Petersbasilika.
Denn gut 800 Jahre zuvor beim von Kaiser Konstantin 325 einberufenen ersten ökumenischen Konzil von Nicaea wäre es schlichtweg unmöglich gewesen, ein solches Anspruchsdenken der ehrwürdigen Versammlung zu präsentieren. Doch der damalige Papst, Silvester I., glänzte im kleinasiatischen Nicaea ohnehin nur durch Abwesenheit und ließ daher für sich zwei eher unauffällige Stellvertreter einspringen. Der unumschränkte Taktgeber und Streitschlichter, sofern theologische Debatten etwa über die wahre Natur von Gottes Sohn zu sehr aus dem Ruder liefen, war stattdessen eindeutig Kaiser Konstantin, dem es nicht zuletzt ein persönliches Anliegen war, auf den Wortlaut der zentralen Dogmenartikel maßgeblichen Einfluss zu nehmen. Ein Blick in einen dort verabschiedeten Rechtssatz, den Kanon sechs, macht deutlich, dass von einer Vorrangstellung des römischen Bischofs noch keine Rede sein kann. Es wird lediglich die althergebrachte Autorität der Bischöfe von Alexandria, Antiochia und Rom bestätigt. Ohne hierarchische Abstufung. Der römische Primatsanspruch hatte sich erst noch zu entwickeln. Der mit den Anhängern des Gegenkandidaten Ursinus in blutige Scharmützel verstrickte Papst Damasus I. (366 – 384) war schließlich derjenige, der im einfallsreichen kreativen Umgang mit der Geschichte neben theologischen Begründungen eine mit Verweisen auf den eigenen Reichtum an Märtyrern, die Präsenz von Petrus und Paulus in Rom und die behauptete ununterbrochene Sukzession der geistigen Oberhirten dortselbst die legitimatorische Basis für weitergehende Ansprüche theoretisch fundiert zu untermauern verstand. Das Konzil von Konstantinopel 381 hat dann erstmals die Rangfolge der Bischofssitze festgelegt. Auf dem ersten Platz Rom, gefolgt von Konstantinopel, der zum Zeitpunkt des Konzils gerade einmal fünfzig Jahre alten östlichen Metropole am Bosporus.
70 Jahre später beim Konzil von Chalcedon ist es zu einer Revision dieses Beschlusses gekommen. Pikanterweise als die päpstlichen Legaten gerade einmal abwesend waren. Papst Leo I. war zwar grundsätzlich mit den theologischen Ergebnissen Chalcedons einverstanden, doch der den Ehrenvorrang Roms vor Konstantinopel beseitigende Kanon 28 war dem 44. Nachfolger Petri ein immerwährender Stachel im Fleisch gegen dessen Rechtmäßigkeit – wenig diplomatisch – heftigster Protest eingelegt wurde. Wie würden sich die Dinge nach 451 weiter entfalten?
Papst Gregor der Große
Der 540 in Rom geborene Gregor entstammte einer altehrwürdigen, in der Vergangenheit höchste politische und sakrale Ämter bekleidenden Patrizierfamilie, gehörte somit der lokalen Oberschicht an. Einer auch als weströmischer Senatsaristokratie bekannten Oberschicht, deren zum Teil noch immer beträchtlicher Wohlstand, deren Funktion als Mittler der im Verschwinden begriffenen antiken Kultur am Ende einer langen Wegstrecke angekommen schien.
Erinnern wir uns daran, dass der letzte weströmische Kaiser, Romulus Augustulus, als Ausdruck seiner Bedeutungslosigkeit bereits 64 Jahre zuvor vom germanischstämmigen hohen Offizier Odoaker mir nichts, dir nichts einfach abgesetzt worden ist. Ein eigentlich ungeheuerlicher Vorgang! Einige Jahrzehnte später nach dem Tod des bald darauf nahezu uneingeschränkt über die gesamte italische Halbinsel herrschenden ostgotischen Königs Theoderich 526 ist es in der Folge zu lang anhaltenden Thronstreitigkeiten, die in den von 535 bis 562 währenden Gotenkrieg einmündeten, gekommen. Vom oströmischen Kaiser Justinian beauftragte fähige Feldherrn wie Narses und Belisar versuchten längst verloren geglaubtes Territorium des untergegangenen weströmischen Reiches im Sinne einer renovatio imperii zurückzuerobern. Ostgoten, Franken und weitere aus der Völkerwanderungszeit bekannte Stammesverbände hielten dagegen. Rom geriet 546 in die Hände des Ostgoten Totilas, wurde diesem von Belisar wieder abgenommen, nur um 549 nach langer Belagerung einschließlich einer die Einwohner der Stadt ins Mark treffenden kräftezehrenden, schweren Hungersnot wieder an die Ostgoten zu fallen.
Vor diesem allgemeinen Hintergrund wie der damit verbundenen Einschränkungen genoss Gregor eine standesgemäße Ausbildung in klassischer Rhetorik, Literatur, Philosophie, erwarb juristische Kenntnisse, nur um bereits in jungen Jahren dem für ihn optional gangbaren Lebensweg der Jeunesse Dorée, den flüchtigen Freuden des Diesseits zu entsagen. Stattdessen gründete er mehrere Klöster auf Sizilien, zusätzlich eines in der elterlichen Villa auf dem Mons Caelius, um in asketischer, mönchischer Strenge in Gemeinschaft Gleichgesinnter mit starker karitativer Ausrichtung sein Dasein zu fristen.
Papst Pelagius II. wurde indessen auf Gregor aufmerksam und schickte den des Griechischen Kundigen nach Konstantinopel. Hier schreckte Gregor nicht davor zurück, sich in die allgegenwärtigen abstrakten theologischen Debatten der Zeit einzumischen. Unter anderem ging es um die Frage, in welcher Form die Auferstehung des Fleisches am Tag des Jüngsten Gerichts erfolgen würde. Der hochrangigste Kirchenfürst Konstantinopels, der Patriarch, vertrat dabei eine unterschiedliche Erscheinungsformen favorisierende Auffassung. Eines groben menschlichen Körpers zu Lebzeiten, der von einer feineren Beschaffenheit des Leibes der Wiederauferstandenen zu unterscheiden sei. Mit Verweis auf Christus, bei dem sich bei diesem Vorgang nichts verändert hätte, negierte Gregor die Position des Patriarchen. Und empfahl sich für höhere Aufgaben.
Wieder zurück am Tiber wurde er am 3. September 590 zum Papst gewählt. Zu den ganz praktischen Anforderungen, mit denen sich Gregor konfrontiert sah, gehörten die seit geraumer Zeit gravierenden Versorgungsprobleme Roms. Wer erinnert sich nicht an die Wendung „Brot und Spiele“ („panem et circensis“) des Satirendichters Juvenal? Die Versorgung der weitgehend mittellosen hauptstädtischen Massen war schon immer ein Problem, dem sich die römischen Kaiser zu stellen hatten, sofern sie keine Hungeraufstände riskieren wollten. Daher die regelmäßigen Getreideimporte aus Nordafrika, der traditionellen Kornkammer des Reiches. Der unchristlichen Vergnügungssucht konnte durch den Stopp der Gladiatorenspiele 404 durch Kaiser Honorius Einhalt geboten werden. Doch der Hunger blieb. Die Versorgung mit Getreide war mittlerweile von den nicht mehr existenten Kaisern (s. o.) auf die Kirche übergegangen. Schließlich verfügte sie über ausgedehnte Güter in Süditalien und auf Sizilien, wo rund 20 Prozent des Bodens der päpstlichen Verwaltung unterstanden. Diese Verwaltung wurde von Gregor auf Vordermann gebracht, indem sie auf Effizienz getrimmt wurde. Zur gröbste Not beseitigenden Sicherstellung des Überlebens der Vielen wurden von ihm seinerzeit ethische Regeln zum Maßstab erhoben, die als fester Bestandteil der christlichen Soziallehre noch in unserer Gegenwart ihre Gültigkeit besitzen.

3. Gregor der Große wird beim Schreiben inspiriert durch eine den Heiligen Geist repräsentierende Taube. Miniatur aus dem ersten Viertel des 12. Jahrhunderts. Ursprünglich in den Großen Dialogen enthalten. Heute in der British Library, London.

4. Gregor der Große. Buchmalerei auf Pergament, 12. Jahrhundert.

5. Papst Gregor der Große und der Evangelist Lukas. Fresko aus dem 15. Jahrhundert von Giovanni di Corraduccio. San Francesco – Assuntakapelle in Montefalco (Umbrien).
Weiteres unablässiges Ungemach für Gregor brachten die seit 568 Italien heimsuchenden Langobarden mit sich. Und die diesbezügliche Reaktion des in Ravenna ansässigen Exarchen, dem es ein Anliegen war, den Kaiser in Konstantinopel davon zu überzeugen, Gregor würde gemeinsame Sache mit den wilden germanischen Kriegern aus dem Norden machen. Vorwürfe, die der Papst nicht so einfach auf sich beruhen ließ. In Briefen an den Kaiser verstand er es, die verzweifelte Lage Roms den Umständen angemessen zu schildern. Er betonte die zweifelsohne vorhandene nie verzagende Widerstandsfähigkeit und -kraft der Bewohner der Tibermetropole sowie die unverbrüchliche Loyalität gegenüber dem Kaiser. Mehr noch: Geschickt erinnerte er den obersten Lenker des Oströmischen Reiches daran, dass er bedauerlicherweise wohl aus Unkenntnis heraus kirchliche Sonderrechte verletzen würde und spornte im gleichen Atemzug dazu an, es zukünftig besser zu machen. Natürlich leite sich die höchste weltliche Gewalt, diejenige des Kaisers, direkt von Gott ab, doch sei es eben ihre vordringliche Aufgabe die Kirche vor äußeren und inneren Feinden zu beschützen. Der Kaiser, der keinerlei Kompetenzen in Fragen der Exegese der Bibel besitze, hätte letztlich als von Gott gesandtes Werkzeug dem Papst zu dienen. Nicht umgekehrt. Oder, um Gregor aus der 854 Schriftstücke umfassenden Briefsammlung Registrum epistolarum VII, 24 unmissverständlich zu zitieren: „Wer weiß nicht, dass die heilige Kirche auf den festen Grund des Apostelfürsten gegründet ist, der in seinem Namen die Unerschütterlichkeit seines Geistes ausdrückte und sich nach dem Felsen (petra) Petrus nannte.“
Gleichzeitig bestritt Gregor unnachgiebig den Anspruch des Patriarchen von Konstantinopel, seinem Titel das Attribut „universell“ beifügen zu dürfen. Eine derartige Würde könne allein dem Apostelfürsten Petrus und seinen Nachfolgern, eben den römischen Päpsten, zugestanden werden. Als Gregor, der neben Hieronymus, Ambrosius und Augustinus zu den vier bedeutendsten lateinischen Kirchenvätern zählt, 604 in Rom verstarb, waren somit wichtige Schritte in Richtung der Begründung des zweifachen römischen Primats unternommen worden. Freilich, eine offene Frage blieb bestehen. Würden sich weniger energische und weniger ambitionierte Päpste auch so behaupten können?
Papst Innozenz III.
Stand mit Gregor dem Großen bislang das Frühmittelalter im Mittelpunkt des Geschehens, haben wir mit dem 621 Jahre später 1161 geborenen Innozenz III. längst die Schwelle zum Hochmittelalter überschritten. Es wird üblicherweise auf die Dauer zwischen 1050 und 1250 eingegrenzt, war mithin die Zeit, die wir mit trutzigen Burgen und Rittern in schimmernder Rüstung, der Kunst des Minnesangs, einer typischen Erscheinung wie dem Lehnswesen, aber auch den Kreuzzügen assoziieren. Geprägt wurde das Hochmittelalter von Herrschergestalten wie dem staufischen Kaiser Friedrich I., genannt Barbarossa, oder von seinem italophilen, derselben Dynastie angehörenden Namensvetter Kaiser Friedrich II. Nicht zu vergessen: Im Winter 1076/77 musste der vorher exkommunizierte römische-deutsche König Heinrich IV. schweren Herzens seinen legendären Bitt- und Bußgang nach Canossa antreten, wo Papst Gregor VII. als willkommener Gast der Markgräfin Mathilde gönnerhaft in ihrer Burg der Entwicklung der Dinge harren mochte.
Als Heinrich IV. in Canossa weilte, befand sich der fünfzehnjährige Lotario dei Conti di Segni – der nachmalige Papst Innozenz III. gehörte im Gegensatz zu Gregor dem Großen nicht der elitären stadtrömischen Oberschicht, sondern dem Provinzadel Latiums an – nach seiner Schulausbildung in Rom an der Universität Paris zwecks theologischer Studien. Es schloss sich daran bis 1187 ein mehrjähriges Studium der Jurisprudenz an der ältesten Universität Europas in Bologna an. Damit waren glänzende Voraussetzungen für seine spätere allgemeine Wahrnehmung als hochangesehener Experte für Kirchenrecht geschaffen.
Welches Menschenbild hat den schon im Alter von dreißig Jahren zum Kardinal Erhobenen bestimmt? Ausweislich der wenige Jahre danach 1194/95 verfassten Schrift „Über das Elend des menschlichen Daseins“ („De miseria conditionis humanae“) jedenfalls kein uneingeschränkt positives, worauf das folgende Zitat verweist: „Aus Erde geformt ist der Mensch, empfangen in Schuld und geboren zur Pein. Er handelt schlecht, gleichwohl es ihm verboten ist, er verübt Schändliches, das sich nicht geziemt und setzt seine Hoffnung auf eitle Dinge (…). Er endet als Raub der Flammen, als Speise der Würmer, oder er vermodert.“ Ganz anders dagegen bewertete er die Position des Papstes in der Welt, „in die Mitte gestellt zwischen Gott und Mensch, diesseits Gottes, aber jenseits des Menschen, weniger als Gott, aber mehr als der Mensch.“
Insofern verwundert es kaum, dass die territoriale Vergrößerung des Kirchenstaats, des weltlichen päpstlichen Herrschaftsbereichs, für den machtbewussten Innozenz III. ab Amtsantritt 1198 ein überaus wichtiges Anliegen war.

6. Der Kirchenstaat in Italien um das Jahr 800 nach der Pippinschen Schenkung.

7. Die italische Halbinsel im 12./13. Jahrhundert.
Von der unübersichtlichen politischen Gemengelage zur Zeit Gregors des Großen ist bereits die Rede gewesen (s. o.). Doch es muss noch einmal betont werden, dass die langobardische Eroberung der italischen Halbinsel im 6./7. Jahrhundert die Besitzverhältnisse dortselbst gehörig durcheinander gewirbelt hat. Zwischen Rom am Tyrrhenischen Meer und dem unter byzantinischer – vormals damit identischer oströmischer – Oberhoheit agierenden Exarchat von Ravenna an der Adria gab es nur eine ganz schmale Landbrücke über den Appenin: den auf einer alten Römerstraße ein wenig westlich von Assisi verlaufenden sogenannten Byzantinischen Korridor (s. Abb. 6). Wäre den Langobarden die nachhaltige Unterbrechung dieses Korridors und damit eine Vereinigung der ihnen ohnehin zugehörigen Herzogtümer (=Dukate) Tuszien und Spoleto (s. Abb. 6) gelungen, dann wäre kein militärischer Nachschub vom Exarchat an den Tiber mehr möglich gewesen und das Zentrum der Christenheit hätte leicht in die Hände der Langobarden fallen können. Bekanntlich kam es anders.
Aus dem Patrimonium Petri genannten Landbesitz des Papstes ist im 8. Jahrhundert der bis 1870 existente Kirchenstaat entstanden. Und zwar aufgrund einer höchst umstrittenen Schenkung: Der auf einer nicht mehr vorhandenen Urkunde beruhenden Pippinschen Schenkung von 756, der zufolge die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien und ein wenig später das Exarchat von Ravenna kirchliches Territorium wurden. Es handelte sich dabei um vormals langobardische Gebiete, die der fränkische König Pippin den Langobarden abgenommen und in seiner Funktion als Schutzherr der Kirche dieser zugewiesen hat. Die ohnehin auskömmliche Verbindung fränkischer Herrscher zum Papst in Rom intensivierte sich danach zusätzlich durch die Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800.
Darauf aufbauend gelangen Innozenz III. zwar nicht alle diesbezüglichen Erweiterungspläne. Beispielsweise verweigerten sich die Pisaner beharrlich die Insel Sardinien abzutreten. Doch konnten mit lokalen Machthabern der Romagna und der Marche abgeschlossene Verträge engere Bindungen hergestellt, eine erhöhte Abgabenlast eingefordert werden. Mehr noch: 1201 ist das Herzogtum Spoleto hinzugekommen (s. Abb. 7), das Konstrukt des Kirchenstaates von Kaiser Friedrich II. in der Goldbulle von Eger 1213 offiziell anerkannt worden.

8. Papst Innozenz III. abbildendes Fresko aus der Mitte des 13. Jahrhunderts im Kloster San Benedetto.

9. Papst Innozenz III. exkommuniziert die Albigenser (links); Niedermetzeln der Albigenser durch Kreuzfahrer (rechts). Entstanden zwischen 1332 und 1350.

10. Der Traum von Innozenz III. Der heilige Franz von Assisi stützt die einstürzende Lateranbasilika. Um 1295 entstandenes, Giotto zugewiesenes Fresko aus der oberen Franziskus-Basilika in Assisi.
Kompromissbereitschaft und Unversöhnlichkeit
Gegenüber den starken personellen Zulauf erhaltenden Armuts-Bewegungen bzw. Bettelorden, einer aufgrund von vorhandenen sozialen Missständen durchaus weiter verbreiteten Erscheinung jener Jahre, ist Innozenz III. ein höheres Maß an Kompromissfähigkeit zu attestieren. Sie äußerte sich einerseits in der wohlwollenden Behandlung der Humiliaten und Waldenser, ursprünglich wanderpredigenden, eine intensive Frömmigkeit beispielhaft vorlebenden Laien, denen bei einigen Zugeständnissen die Rückkehr unter die Gehorsamspflicht gegenüber der römischen Kirche ermöglicht wurde. Trotz Vorwürfen der Häresie. Sie äußerte sich andererseits in der versöhnlichen Behandlung, der Fähigkeit zum Dialog gegenüber den von Franziskus von Assisi geleiteten und geführten Minderbrüdern – den späteren 1223 als Orden anerkannten Franziskanern -, deren Ziele und Lebensformen wenigstens mündlich vom Statthalter Christi auf Erden gebilligt wurden.
Aus einem kurz vor dem Tode verfassten Psalmenkommentar des Inhalts, wer sich in die Händel dieser Welt einmische, könne daraus nicht unbefleckt hervorgehen, vermögen wir ex post persönliche Reflektion, ja Selbsterkenntnis zu erblicken. Die Verstrickung in den gänzlich fehlgeleiteten Vierten Kreuzzug, der unter der Führung des venezianischen Dogen Enrico Dandolo 1204 lieber Konstantinopel plünderte als sich dem Heiligen Land zuzuwenden, sowie die Organisation des viel Leid über die Menschen bringenden Kreuzzugs gegen die in Südfrankreich lebenden Katharer werden ihren Teil zum Psalmenkommentar beigetragen haben.
Das mittelalterliche Papsttum hat summa summarum unter Innozenz III. den Höhepunkt an Macht, Bedeutung und Einfluss erlebt. Doch haben der politischen Logik folgende Begriffe überhaupt Gültigkeit für ein geistliches Amt?
Bildnachweis © 1 Dnalor 01, CC BY-SA 3.0, unverändert; 2 Martin Knopp, gemeinfrei; 3 British Library, CCO, unverändert; 4 Anonymus, gemeinfrei; 5 Wolfgang Sauber, CC BY-SA 4.0, unverändert; 6 Maksim u. sansculotte, CC BY-SA 3.0, unverändert; 7 Muir′s Historical Atlas, gemeinfrei; 8 Carlo Raso, gemeinfrei; 9 Chroniques de Saint-Denis, gemeinfrei; 10 Giotto, gemeinfrei.