Dass der Alliierte Kontrollrat in der Präambel des Gesetzes Nr. 46 aus dem Frühjahr 1947 zu der rigorosen Einschätzung gelangt ist, der Staat Preußen sei seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion hierzulande gewesen, kann angesichts der unmittelbaren zeitlichen Nähe zum soeben erst von vielen ersehnten Ende des Zweiten Weltkriegs nicht wirklich verwundern. Kommt darin doch schließlich zum Ausdruck, was die Siegermächte seinerzeit unter dem Eindruck des erlittenen entsetzlichen Blutzolls, des vielerorts zu verzeichnenden schier unermesslichen Leids gegenüber einem als wesentlich wahrgenommenen Teil des Dritten Reiches empfanden. Insofern gelangte man konsequenterweise in Artikel 1 desselben Gesetzes zu der nachdrücklichen Maßgabe: „Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“
Was man auf alliierter Seite dabei jedoch geflissentlich übersah oder mindestens nicht geneigt war zur Kenntnis zu nehmen, war die Tatsache, dass Preußens vormals weitgehend eigenständige Position bereits spätestens mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches seit dem Januar 1934, mit dem die deutschen Länder endgültig ihre staatliche Souveränität verloren hatten, längst perdu war. Die Landesparlamente wurden aufgelöst und Hoheitsrechte auf das Reich übertragen. Der NS-Zentralstaat hatte endgültig obsiegt.
Preußen als wirkmächtige Drohkulisse in den Köpfen auswärtiger Beobachter blieb dennoch immer präsent. Eine Drohkulisse, derer man sich mit Gesetz Nr. 46 (s. o.) glaubte nachhaltig durch Ausrufen des „Endes der Geschichte“ entledigen zu müssen.
Wenn bis dahin derartig beunruhigende Annahmen und Befürchtungen wenigstens ansatzweise in Übereinstimmung mit der Realität zu bringen waren, so müssen vom preußischen Staat dementsprechende eindeutige Signale ausgesendet worden sein, die eben ihren Widerhall gefunden haben. Haben wir es also mit einem hochgerüsteten Spartanerstaat in Mitteleuropa zu tun gehabt? Einer stets imperialistisch auftrumpfenden Großmacht, die sich bedenkenlos über berechtigte Belange und Interessen benachbarter Nationen und Völker hinweggesetzt hat?
Unabhängig davon, ob das Ende Preußens de jure 1947, 1934 (s. o.) oder bereits mit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918, also mit dem Datum des Ausklangs der dort seit Generationen etablierten Monarchie, chronologisch terminiert wird, gleichwie man es dreht oder wendet, die Zeitspanne für die überhaupt von einer allseits anerkannten Positionierung als Großmacht gesprochen werden darf, ist relativ knapp bemessen. 200 Jahre werden – selbst bei großzügiger Auslegung – nie erreicht. 150 bis 185 Jahre sind sehr viel eher mit der Faktizität der historischen Ereignisse in Übereinstimmung zu bringen. Und an einer solchen Festlegung erheblich nagende – nicht nur ephemere – Vorkommnisse wie die diesem Status alles andere als dienliche Besetzung Berlins durch französische Truppen nach der bei Jena und Auerstedt erlittenen existenzbedrohenden Niederlage von Oktober 1806 bis ins Spätjahr 1808 samt der unausweichlich scheinenden Flucht des Herrscherpaares König Friedrich Wilhelm III. und Königin Luise ins ferne Ostpreußen werden dabei noch nicht einmal ins Kalkül gezogen.
Anerkanntermaßen und unbestritten ist das Königreich Preußen nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 erstmals im Kreis der europäischen Großmächte angekommen. Beim Wiener Kongress 1814/15 verhandeln seine wichtigsten Emissäre (Karl August von Hardenberg, Wilhelm von Humboldt) gemeinsam als gleichberechtigte Verhandlungspartner mit denjenigen Englands, Russlands, Österreichs und Frankreichs über die Zukunft des alten Kontinents. Ein bald darauf als Pentarchie (Fünfherrschaft) bekanntes Gleichgewicht der Kräfte macht zukünftig die Runde, wie es beispielsweise von Leopold von Ranke in seinem berühmten Essay von 1833 „Die großen Mächte“ ausführlich fundiert thematisiert worden ist. Viellicht das Erstaunlichste: Die Pentarchie hat bis 1914 gut funktioniert. Bis auf die zeitlich jeweils überschaubaren Ausnahmen des Krimkrieges und die offensiv unter preußischer Führung (Otto von Bismarck) ausgefochtenen drei deutschen Einigungskriege.
Was unweigerlich zu der Frage führt, wo denn überhaupt die Anfänge des späterhin als angsteinflößende Drohkulisse wahrgenommenen preußischen Staates liegen?
Vom Werden des preußischen Staates
Die beiden für das Entstehen und Werden des nachmaligen preußischen Gesamtstaates ganz entscheidenden Regionen, Brandenburg und Ostpreußen, befanden sich bezüglich des wesentlichen Aspekts territorialer Zusammengehörigkeit in keiner günstigen Ausgangslage, da das dazwischen liegende Gebiet, das weitgehend dem entsprach, was später als Westpreußen Bekanntheit erlangte, nach dem Zweiten Thorner Frieden von 1466 zur polnischen Krone gehörte. Mithin für mehr als 300 Jahre unter der Bezeichnung Königlich-Preußen (poln. Prusy Królewskie) einer auswärtigen staatlichen Autorität unterstanden hat (s. Abb. 1). Hier konnte erst 1772 mit der ersten polnischen Teilung und der anschließenden Integration des bisherigen Prusy Królewskie in den unter Friedrich dem Großen expandierenden preußischen Gesamtstaat erfolgreich Abhilfe geschaffen werden. Sehr zum verständlichen und noch in der Gegenwart die gutnachbarschaftlichen Beziehungen belastenden Verdruss existenzieller, schlichtweg negierter polnischer Interessen.
Einstweilen, im 15. Jahrhundert, erleben wir den vormals den südöstlichen Ostseeraum im Westen bis an die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches dominierenden deutschen Ordensstaat auf dem unumkehrbaren Rückzug nach Ostpreußen (s. Abb. 2). Gar bis ins Baltikum. Der Höhepunkt der Machtstellung des 1228 aufgrund eines Hilfsersuchens des Herzogs Konrad von Masowien ins Land gerufenen, während des 3. Kreuzzugs in Outremer (frz. Übersee = Naher Osten, Heiliges Land) zunächst als Hospitalbruderschaft gegründeten Ritterordens, war seit der Niederlage bei Tannenberg 1410 gegen eine Übermacht polnisch-litauischer Kräfte längst überschritten. Die mit dem Segen von Papst und Kaiser erworbenen Verdienste des Ordens bei der Christianisierung der vor Ort ansässigen rebellischen heidnischen und für die Namensgebung des späteren Gesamtstaates herhaltenden Pruzzen sowie förderlicher Initiative bei der Kultivierung des Landes durch Implementierung der fortschrittlichen Dreifelderwirtschaft im Zuge der hochmittelalterlichen Ostkolonisation germanischer Siedler, mögen in früheren Tagen allgemeine Anerkennung gefunden haben. Selbiges gilt für die Urbanisierung der Region. Stadtgründungen wie die von Thorn, Kulm, Marienwerder, Elbing und Königsberg u. a. m. gingen ebenso explizit auf das Konto der in ein weißes Obergewand mit schwarzem Kreuz (s. Abb. 3) ausstaffierten elitären Angehörigen des Deutschen Ordens zurück.
Doch, wie bereits betont, inzwischen war der Zeitgeist ein nachdrücklich anderer geworden. Die Säkularisierung des bis dato verbliebenen Ordenslandes 1525 durch den letzten dortigen Hochmeister Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach führte im Ergebnis zur Umwandlung in ein nunmehr erbliches protestantisches Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit. Schließlich: Die Erlangung der vollständigen Souveränität im Frieden von Oliva 1660, mithin die Loslösung aus bis dato seit 135 Jahren bestehender polnischer Abhängigkeit, sowie die Selbstkrönung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. in der Schlosskirche von Königsberg 1701 als Friedrich I., König in Preußen, markierten die nächsten erfolgreichen Etappen hin zur bedeutsamen Formierung des Brandenburg und Ostpreußen unter monarchischer Führung vereinigenden modernen preußischen Gesamtstaates.
Was also blieb vom Erbe des Deutschen Ordens übrig? Da wären zum einen die klassischen preußischen Farben Schwarz und Weiß samt dem schwarzen Adler (s. Abb. 4). Zum anderen haben aus der christlichen Lehre hervorgegangene Tugenden des Ordens wie Ritterlichkeit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeitssinn, Mäßigung und Selbstdisziplin neben Treue, Glauben und Hoffnung Eingang in den gewiss noch um einige weitere Facetten zu erweiternden preußischen Tugendkatalog gefunden, der wiederum – wenigstens noch bis in die jüngst vergangenen Jahrzehnte hinein – sinnbildlich für hierzulande verortete nationale Charaktereigenschaften Geltung beanspruchen durfte. Mindestens dem Ursprung nach. Wir sprechen in diesem Kontext jedenfalls nie von friesischen, thüringischen oder badischen Tugenden.




Brandenburg
Haben wir es in puncto Ostpreußen bisher mit einem gänzlich außerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches befindlichen Territorium zu tun gehabt, so trifft dies auf die Markgrafschaft Brandenburg nicht zu. Stets haben alle sie ausmachenden Gebiete (Altmark, Mittelmark, Neumark, die Herrschaften Cottbus, Peitz, Beeskow, Storkow, Zossen, Ruppin und Schwiebus, die Ämter Petersberg und Drömling, der Bördekreis, Luckenwalde, Klosterland Zinna, Herzogtum Kleve, Grafschaft Mark, Herzogtum Ravensberg, Fürstbistum Minden, Fürstentum Halberstadt, Herzogtum Magdeburg, Hinterpommern sowie das halbe Ländchen Wolgast in Vorpommern) innerhalb des Reichsverbandes gelegen (s. Abb. 1, 5). Eine beträchtliche Erhöhung Brandenburgs in Ansehen und Status ist mit dem 1356 erlassenen, als Goldene Bulle bekannt gewordenem Gesetzeswerk Kaiser Karls IV. einhergegangen. In diesem 86 Seiten umfassenden Text wurden die Einzelheiten der Wahl und der unabdingbaren Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten mit tatsächlicher Geltungsdauer für die kommenden 450 Jahre, also bis 1806, geregelt. Neben den drei geistlichen Kurfürsten, den Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier, gab es mit dem König von Böhmen, dem Pfalzgraf bei Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg vier weltliche Kurfürsten. Es war demnach ein exklusiver, machtvoller Zirkel, in dem sich der brandenburgische Herrscher zukünftig bewegen durfte. Damit einher ging ein nicht unbeträchtlicher, gewachsener politischer Einfluss, den man in Mitteleuropa einschließlich der deutschen Lande verantwortungsvoll und gewiss auch zur Steigerung des Prestiges der eigenen Dynastie auszuüben gedachte.

Gleich mehrere Dynastien wechselten nacheinander ab, um die Herrschaft in der „Streusandbüchse des Heiligen Römisches Reiches“, wie Theodor Fontane die heimatliche Landschaft im 19. Jahrhundert spöttisch betitelt hat, auszuüben. Dabei ist diese Bezeichnung für das bis ins vorindustrielle Zeitalter dünn besiedelte und karge Land, das vor allem von sandigen Böden, Heideflächen und armen Dörfern geprägt war, durchaus zutreffend gewesen. Was nichts daran geändert hat, dass der Besitz des Landes zwischen germanischen und slawischen Stämmen während des Früh- und Hochmittelalters heftig umstritten war. Erst der Askanier Albrecht der Bär vermochte sich hier vor Ort nachhaltig durchzusetzen, indem er 1157 die Burg Brandenburg endgültig für sich und die Seinen zu vereinnahmen verstand. Mit Fug und Recht darf man ihn als den eigentlichen Ahnherrn der Mark Brandenburg bezeichnen.
Auf die Askanier folgten die Wittelsbacher und Luxemburger, bevor 1415 mit Friedrich VI. von Nürnberg, der mit der erblichen Würde eines Markgrafen und Kurfürsten ausgestattet alsbald unter dem Namen Friedrich I. von Brandenburg den aufsässigen Adel in der Mark zu bekämpfen hatte, der erste Hohenzoller auf den Plan trat. Die Hohenzollern sollten sich schließlich in der Folgezeit als die Dynastie erweisen, die geradezu untrennbar mit dem aus dem brandenburgischen, dann brandenburgisch-preußischen und endlich dem für alle dazugehörigen Territorien namengebenden preußischen Gesamtstaat bis heute in Verbindung gebracht wird.
Einstweilen ging es jedoch um Selbstbehauptung in herausfordernder Umgebung, in anspruchsvollen Zeiten. Ab 1618 etwa forderte der Dreißigjährige Krieg seinen unerbittlichen Tribut an Leben, Besitz und dem wenigen, was es sonst an materiellem Wohlstand gab. Für die von Brandenburg ausgehende preußische Staatswerdung ist wichtig, dass der seinerzeitig amtierende Kurfürst Johann Sigismund in ebendiesem Jahr 1618 die Herzogswürde Preußens, also Ostpreußens (s. o.), geerbt hat. Was bedeutet: Die Markgrafschaft Brandenburg und das Herzogtum Preußen, das sich bis zum Frieden von Oliva 1660 weiterhin unter polnischer Lehnshoheit befand (s. o.) wurden seitdem als Brandenburg-Preußen – zunächst ohne volle Souveränität dann mit – vom brandenburgischen Kurfürsten regiert. 1701 dann die Erlangung der Königswürde durch Friedrich I.
Welche damit verbundenen Herausforderungen – auch in Konflikten mit der damals als wohl anerkanntesten und renommiertesten Militärmaschinerie, der schwedischen – zu bestehen waren, davon handelt der kommende Beitrag. Inhaltlich wird es um den 1675 zur Zeit des Großen Kurfürsten bei Fehrbellin errungenen Sieg gehen.
Bildnachweis © 1 Unbekannter Autor – Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, gemeinfrei, unverändert; 2 S. Bollmann – Dieter Zimmerling: Der Deutsche Ritterorden. 2. Auflage 1991. Econ Verlag, Düsseldorf, Wien, New York 1989, ISBN 3-430-19959-X Hermann Kindler, Werner Hilgemann: dtv-Atlas zur Weltgeschichte. Lizenzausgabe für Bertelsmann Club HmbH und diverse Buchclubs. Deutscher Taschenbuch Verlag, München ohne Jahr. Band 1 Geoffrey Barraclough [Hrsg.]: Atlas der Weltgeschichte. Bechtermünz Verlag, Augsburg 1997, ISBN 3-86047-178-3 Franklin H. Littell: Atlas zur Geschichte des Christentums. 2. Sonderauflage. Brockhaus Verlag 1989. ISBN 3-417-24606-7 Gerhard Ziegler, Walter Heidenreuter: Karten für den Geschichtsunterricht. Volk und Wissen, Berlin 1954. F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas. Ausgabe 1923. www.maproom.org Ernst Bruckmüller, Peter Claus Hartmann: Putzger Historischer Weltatlas. 102. Auflage. Cornelsen 1992. Dr. Richard Andree: Droysens Allgemeiner Historischer Handatlas. www.maproom.org Karl Spruner, Theodor Menke: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und die neueren Zeit. 3. Auflage. Justus Perthes, Gotha 1880. www.maproom.org Ohne Autor: Abbildung und Beschreibung aller Ritterorden in Europa. Reprint der Originalausgabe von 1792. Reprint-Verlag Leipzig. ISBN 3-8262-1807-8, CC BY-SA 3.0, unverändert; 3 Shingetsutan, CC BY-SA 4.0, unverändert; 4 Uncredited author; unknown or anonymous illustrator or designer. The 6th edition of the encyclopedia, and all previous editions, are in the public domain in Germany, the United States, and all countries where the copyright term of anonymous or pseudonymous works is 100 years or fewer since publication. – http://www.zeno.org/Meyers-1905/B/Deutschland Original source: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Volume 4, Leipzig, Germany 1906, CC BY-SA 4.0, unverändert; 5 Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Own work based on: MarkBrandenburg.png: by Captain Blood, GFDL, unverändert;