Nachdem mit dem Architekten und ehemaligen Rüstungsminister Albert Speer ein systemstabilisierender Hauptakteur des Dritten Reiches in diesem Blog bereits vorgestellt wurde, ist danach mit Georg Elser ein Widerstandskämpfer aus innerer Überzeugung präsentiert worden. Letzterer hat sein im versuchten Tyrannenmord gipfelndes Engagement schlussendlich mit dem Verlust des eigenen Lebens bezahlen müssen, während der Erbauer der Neuen Reichskanzlei mit dem Verkauf seiner Memoiren in den 1960er und 1970er Jahren Millionen scheffelte und zum Liebling der Medien im Wirtschaftswunderland avancierte.
Nun also mit Fritz Bauer ein Justizjurist. Ein Justizjurist, der noch zu Zeiten der Weimarer Republik einst als jüngster Amtsrichter Deutschlands auf sich aufmerksam gemacht hat und dennoch mit dem gelernten Schreiner Georg Elser insoweit ein gleiches Schicksal zu teilen hatte, als dass sie beide die Institution Konzentrationslager als Häftlinge erfahren mussten. Wer also war Fritz Bauer, der nach dem Zweiten Weltkrieg in seiner Eigenschaft als hessischer Generalstaatsanwalt zum Initiator der weltweit beachteten Auschwitz-Prozesse werden sollte?
Vor 1933
Als Fritz Max Bauer am 16. Juli 1903 in der württembergischen Hauptstadt Stuttgart geboren wurde, war seine Heimatstadt im Begriff, die ihr eigentümliche Provinzialität hinter sich zu lassen und ein großstädtisches Gepräge anzunehmen. Robert Boschs Elektromotorische Fabrik und die Daimler-Motorengesellschaft waren zwar noch nicht die Weltkonzerne, die sie heute sind, aber als erste Großbetriebe der Region in den Branchen Elektrotechnik und Maschinen- bzw. Fahrzeugbau waren sie bereits auf dem Weg, die Arbeitsprozesse in der Welt von gestern und mit ihnen die beteiligten Menschen zu verändern. Familie Bauer, die eine mittelständische Textil- und Bekleidungsfirma ihr eigen nennen konnte, verfügte über sehr solide Einkünfte und als assimilierte Juden genossen sie seit 1864 die gesetzlich geregelte bürgerliche Gleichstellung zu Angehörigen anderer Konfessionen.
Haben also die Emanzipationsbestrebungen des 19. Jahrhunderts ihren glücklichen Abschluss im deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens gefunden? In jedem Falle nicht automatisch, sondern nur wenn auf lokaler Ebene entsprechende Anträge gestellt und günstig beschieden worden sind. Fritz Bauers Großonkel Robert Hirsch, ein Jurist, durfte 1886 die feinen Unterschiede zwischen gesetzlichen Bestimmungen und Lebenswirklichkeit erfahren, als ihm vom damaligen württembergischen Justizminister von Faber mitgeteilt wurde, dass es wünschenswert sei, wenn er aus dem Staatsdienst ausschiede. Der Justizminister nahm Anstand an Robert Hirschs jüdischer Konfession.
Und dennoch: Wer bereit war über derartige Schmähungen hinwegzusehen, konnte im 1871 neugegründeten Deutschen Kaiserreich ordentlich leben, ganz gleich von welchem Glauben man sich sein Seelenheil versprach. Von Pogromstimmung wie sie das Mittelalter in Schüben immer wieder hervorbrachte, konnte keine Rede sein, nicht einmal im Ansatz. Zeitlich weit entfernt war der 1095 von Papst Urban II. unter der Losung „Deus lo vult“ („Gott will es“) ausgerufene 1. Kreuzzug, der Gottfried von Bouillon und seine wilden Scharen zur Einnahme Jerusalems trieb. Quasi auf dem Weg lagen die Städte an Rhein und Mosel mit ihren wohlhabenden jüdischen Gemeinden in Mainz, Trier, Worms oder Speyer. Sie wurden blutig drangsaliert und ausgeplündert. Zeitlich auch weit entfernt die Vorwürfe der Brunnenvergiftung, die im Gefolge der Pest, des sogenannten Schwarzen Todes, 1348 und danach gegenüber der jüdischen Bevölkerung entfacht wurden. Häufig genug fanden sie in kaum jemanden verschonenden Pogromen ihren vernichtenden Ausdruck.
Dass das Mittelalter weit weg sei und es ja schließlich die Aufklärung und Kants kategorischen Imperativ danach gegeben habe, mochte so manches jüdische Gemeindemitglied in Deutschland an der Schwelle zum 20. Jahrhundert im unerschütterlichen Glauben an weitere Fortschritte gedacht haben. Wer hätte ahnen können, was wenige Jahrzehnte später passieren sollte. Deshalb leistete Fritz Bauers Vater Ludwig denn auch wie selbstverständlich 1894 seinen Militärdienst freiwillig und war während des 1. Weltkriegs Angehöriger eines württembergischen Grenadier-Regiments. „Ihre Ergebenheit, ihre übertriebene Vaterlandsliebe wurden nicht vergolten“, so resignativ hat Fritz Stern über diese Generation und ihre Einstellung zu Kaiser und Reich geurteilt (vgl. Fritz Stern, Gold und Eisen. Bismarck und sein Bankier Bleichröder, Reinbek 1999, S. 647).
Ludwig Bauer wurde, davon ist auszugehen, durch die vom preußischen Kriegsministerium im Oktober 1916 angeordnete sogenannte „Judenzählung“ vor den Kopf gestoßen. Damit sollte durch eine statistische Erhebung scheinbare Drückebergerei bezüglich des Kriegseinsatzes von jüdischer Seite festgestellt werden. Zwar konnte keinerlei derartiger Nachweis erbracht werden, der Schaden jedoch war allein durch die stimmungs- und meinungsmachende Öffentlichkeitswirksamkeit angerichtet, einem neuen Antisemitismus veränderter Qualität Vorschub geleistet. Sind nämlich derartige Vorwürfe noch so absurder Natur einmal in die Welt gesetzt, in diesem Fall dazu von einer ministeriellen Autorität, so kann man sich ziemlich sicher sein, dass immer etwas „hängen“ bleiben wird. Die rechte Propaganda konnte derart auf lange Sicht erfolgreich den Topos der „Dolchstoßlegende“ etablieren, womit besagt werden sollte, dass an der deutschen Niederlage im 1. Weltkrieg die republikanischen Politiker im allgemeinen und insbesondere die Sozialdemokraten und Juden Schuld gewesen seien. Nicht ungeschickt entzogen sich damit die Repräsentanten der dritten OHL (Obersten Heeresleitung), Paul von Hindenburg und Erich von Ludendorff, der militärischen Verantwortung für den verlorenen Krieg und für den Tod von Millionen Soldaten, die präzise wie ein Schweizer Uhrwerk genau ihnen hätte zukommen müssen.
Überdies war Antisemitismus auch in anderen westlichen Kulturnationen en vogue. In Frankreich war es Arthur de Gobineau, der mit seinem „Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen“ („Essai sur l‘ inégalité des races humaines“, 1853-1855) die französische Gesellschaft in Teilen nachhaltig zu beeinflussen verstand. Individuelle Bekanntheit als Leidtragender sollte der Hauptmann der Artillerie Alfred Dreyfus erlangen, dem seine Herkunft aus dem Elsass – das im Anschluss an den verlorenen deutsch-französichen Krieg 1870/71 nebst Lothringen an das neugegründete Deutsche Kaiserreich als Frucht des Sieges fiel – und seine jüdische Familienzugehörigkeit eine Verurteilung aufgrund angeblichen Landesverrats im Jahr 1894 einbrachten. Grundlage des Gerichtsverfahrens waren rechtswidrige Beweismittel und ein obskures graphologisches Gutachten. Es sollten zwölf Jahre bis zur vollständigen Rehabilitierung vergehen.
Arthur de Gobineau wollte in seinem Werk höherstehende und weniger wertvolle Menschenrassen erkennen, deren Durchmischung, so seine Schlussfolgerung, wenig wünschenswert wäre. Er wie auch der 1855 in Portsmouth als Sohn eines Konteradmirals der britischen Marine gebürtige Houston Stewart Chamberlain, nachmaliger Schwiegersohn des Komponisten Richard Wagner und Ehefrau Cosima, mit seinen 1899 publizierten „Grundlagen des 19. Jahrhunderts“, einem Standardwerk des rassischen Antisemitismus, sollte nachhaltig des Denken Adolf Hitlers beeinflussen.
Von den hier erwähnten Dingen wird Fritz Bauer im Jahr 1918 als fünfzehnjähriger Schüler am humanistisch orientierten Stuttgarter Eberhard-Ludwigs-Gymnasium noch nicht allzu viel gewusst haben. Dem erfolgreichen Abschluss an derselben schulischen Einrichtung, die die spätere Leitfigur des militärischen Widerstands vom 20. Juli 1944 Claus Schenk Graf von Stauffenberg ebenfalls besuchen sollte, schloss sich ein juristisches Studium wie bei seinem schon angesprochenen Großonkel Robert Hirsch an. Die universitären Stationen waren Heidelberg, München und Tübingen. Besondere Wirkung auf Fritz Bauer sollte das rechtsphilosophische Denken Gustav Radbruchs entfalten. Radbruch hat die Figur des Juristen aus Freiheitssinn entwickelt, der er die Figur des Juristen aus Ordnungssinn gegenübergestellt hat. Der Jurist aus Ordnungssinn war der Theorie nach mehr an den Belangen des Staates orientiert und weniger an den Rechten des Einzelnen, während der Jurist aus Freiheitssinn eher ein Anwalt der Rechte des Menschen und ihrer sozialen Existenz gegen private und staatliche Willkür war. Bauer sollte nach Studienabschluss und Promotion mit einer Dissertation zu einem wirtschaftsrechtlichen Thema zeitlebens Jurist aus Freiheitssinn bleiben. Seine erste Anstellung fand er am Amtsgericht Stuttgart 1930. Mit gerade einmal 27 Jahren war er damit der jüngste Amtsrichter der Weimarer Republik.
1933 und danach
Wer sich jenseits oberflächlicher Betrachtung mit neuzeitlicher deutscher Geschichte beschäftigt und auseinandersetzt, wird Einschnitte und Brüche als ihr Kontinuum zu erachten haben. Ein lineares Fortschreiten hat ihr die launische Fortuna nur allzu selten gewährt.
Zäsuren sollten ebenfalls das Leben des Protagonisten bestimmen. Die Mitgliedschaft in der SPD und im zum Schutz der Republik angetretenen Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold führten dazu, dass ihn die Nationalsozialisten im März 1933 in Schutzhaft nahmen und im KZ Heuberg für einige Zeit internierten. Das neugeschaffene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums hatte nahezu zeitgleich die Entlassung Bauers aus dem Staatsdienst im April 1933 zur Folge. So wie die Dinge lagen, konnte er sich glücklich schätzen, dass die Flucht nach Dänemark Ende 1935 gelang. Die jüngere Schwester Margot lebte schon hier in Kopenhagen, während ihr Bruder nunmehr mit Wohnungssuche, Meldeauflagen, Passangelegenheiten und dem Thema Arbeitserlaubnis zu kämpfen hatte. Als zum Jahreswechsel 1939/40 die Eltern Ludwig und Ella Bauer ebenfalls in Skandinavien eintrafen, hatten sie als Erfahrungsschatz mit im spärlichen Gepäck, dass der weitaus bedeutendste Teil ihres geschäftlichen Eigentums und finanziellen Vermögens im Zuge von Arisierungsmaßnahmen und steuerlichen Erhebungen in der schwäbischen Ursprungsheimat verloren war. Mehr noch: Die Besetzung Dänemarks im April 1940 durch die Wehrmacht brachte die ganze Familie nach scheinbar geglückter Flucht kurz darauf dem langen Arm von Gestapo und RSHA wieder näher. Für das RSHA, das Reichssicherheitshauptamt, war als Leiter des berüchtigten Referats IV B4 der Deportationsspezialist und Protokollführer der Wannseekonferenz, auf der die Endlösung der Judenfrage festgelegt wurde, SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann tätig.
Als Hemdenverkäufer, vornehmer ausgedrückt als Handelsvertreter, fristete der Emigrant Fritz Bauer mittlerweile ein ökonomisch äußerst bescheidenes Dasein, als im Herbst 1943 das Pendel des Kriegsverlaufs nunmehr zu Gunsten der Alliierten ausschlug. Mitentscheidend in diesem Kontext war die Tatsache, dass die unter dem örtlichen Oberbefehl der Generalfeldmarschälle von Manstein und von Kluge mit modernsten Kampfpanzern der Typen Tiger und Panther ausgestatteten Verbände von Wehrmacht und Waffen-SS nicht in der Lage waren, die Panzerschlacht von Kursk im Rahmen des Unternehmens Zitadelle gegen personell und materiell weit überlegene sowjetische Kräfte siegreich zu gestalten. Die Alliierten ihrerseits waren inzwischen erfolgreich auf Sizilien gelandet und die Absetzung des italienischen Diktators Benito Mussolini wies überdeutlich auf den kurz bevorstehenden Seitenwechsel der mediterranen Verbündeten hin. Aus diesen Gründen intensivierte der Repressionsapparat der Nationalsozialisten seine Aktivitäten auch in Dänemark. Fritz Bauer musste erneut fliehen, und zwar nach Schweden.
Hier war es dem gelernten Juristen möglich, journalistisch tätig zu werden. Die verantwortungsvolle Arbeit für die Sozialistische Tribüne ließ Bauer Bekanntschaft mit dem ebenfalls exilierten Willy Brandt schließen. Die aus Not im Norden befindlichen deutschen Sozialdemokraten waren keineswegs, wie man annehmen könnte, allesamt freundschaftlich verbunden. Vielmehr verstanden sie es, sich das Leben etwa durch Intrigen unnötig selbst zu erschweren. Fritz Bauer wurde auch zur Zielscheibe verschiedener Vorwürfe, die ihm zu wenig Distanz zu den ebenfalls nach Norden geflüchteten Kommunisten nachsagten. Wie auch immer, Bauer war neben seiner journalistischen Tätigkeit zusätzlich bei ihm wichtig erscheinenden Themen publizistisch tätig. 1944 brachte ein Stockholmer Verlag Bauers völkerrechtliche Abhandlung „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“ zunächst in schwedisch heraus.
Das Kriegsende im Mai 1945 brachte ihn von Schweden wieder nach Dänemark zurück. Hier war nun Zeit genug, um gründlich darüber nachzudenken, wie es weitergehen sollte nach all dem Erlebten. Kam eine Rückkehr nach Deutschland, die Remigration, überhaupt in Frage? Verschiedene Bemühungen und Kontaktversuche führten 1949 dazu, dass Fritz Bauer zum Landgerichtsdirektor in Braunschweig ernannt wurde. Ausgerechnet Niedersachsen also, wo, wie die Bauer-Biographin Irmtrud Wojak unter Berufung auf Helmut Kramer festgestellt hat, der Anteil der NSDAP-Mitglieder bei den Richtern von 65 Prozent am Endes des NS-Regimes sogar noch auf 80 bis 90 Prozent im Jahr 1948 angestiegen ist (vgl. Irmtrud Wojak, Fritz Bauer. Eine Biographie, München 2016, S.215). Das bekleidete Amt sollte gleichwohl nur Durchgangsstation bleiben, bis Bauer am 1. August 1950 das Amt des obersten Anklägers, des Generalstaatsanwalts, in Braunschweig antrat. In dieser Funktion sollte er deutsche Justizgeschichte schreiben.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
Inzwischen war das Thema der Entnazifizierung von den Alliierten auf die Länderregierungen und deutschen Gerichte übertragen worden. Das „Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung“ vom 18. Dezember 1951 hat dann diesbezügliche Versuche und Bemühungen ohnehin erlöschen oder im Sand verlaufen lassen. Die Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer in ihrem Bestreben um wirkungsvolle Westintegration im Klima des Kalten Krieges sah ganz offensichtlich andere Themenfelder als vordringlicher an.
Es war durchaus nicht unpopulär die Angehörigen des Widerstands vom 20. Juli 1944 öffentlich zu brandmarken und zu schmähen. 1951 war schließlich das Jahr, in dem bei den niedersächsischen Landtagswahlen die Sozialistische Reichspartei (SRP) 11 Prozent der Stimmen errang und mit 16 Abgeordneten in den Landtag eingezogen ist.
Der ehemalige Kommandeur des Berliner Wachbataillons „Großdeutschland“ Ernst Otto Remer bezeichnete die Widerständler vom 20. Juli öffentlich als vom Ausland bezahlte Landesverräter, deren Handlungen durch kein Recht legitimiert gewesen seien. Ein ehemaliger Angehöriger des Widerstandes, in der nicht unberechtigten Befürchtung, er könne ungestraft bis in alle Zukunft als vaterlandsloser Geselle und Verräter diskreditiert werden, stellte schließlich einen Strafantrag. Nach einigem Hin und Her wurde Remer auf Weisung des Braunschweiger Generalstaatsanwalts Bauer nach § 186 StGB wegen „übler Nachrede“ angeklagt. Nun kam es darauf an, den juristisch plausiblen Nachweis zu erbringen, dass Widerstand gegen einen Unrechtsstaat nicht nur kein Landesverrat sein konnte, sondern selbigen moralisch geradezu notwendig gemacht hätte. Die eingeholten historischen und moraltheologischen Gutachten von Percy Ernst Schramm, der einst das offizielle Kriegstagebuch im Führungsstab der Wehrmacht geführt hatte und bestätigen konnte, dass im Sommer 1944 die militärische Lage völlig aussichtslos war, und für die kirchliche Sicht von Rupert Angermair, Hans Joachim Iwand und Ernst Wolf brachten die Positionen der Verteidiger von Remer ins Wanken.
In seinem Plädoyer wies Fritz Bauer dann schließlich darauf hin, dass es das deutsche Volk gewesen sei, dass von seiner Regierung total verraten worden sei. Insofern hätten die Widerständler des 20. Juli 1944 nicht zum Ziel gehabt, Deutschland zu schaden, sondern es vielmehr zu retten.
Im Nachhinein liegt die besondere Bedeutung dieses Prozesses in der Tatsache begründet, dass keine neue „Dolchstoßlegende“ etabliert werden konnte, was Bauer durch seine Argumentation wirkungsvoll zu verhindern wusste.
In den späten 1950er Jahren, Bauer hatte mittlerweile den Amtssitz Braunschweig mit Frankfurt am Main getauscht, gingen immer öfter und immer zahlreicher Informationen über Wohnsitze und Aufenthaltsorte ehemaliger Angehöriger des Auschwitzer KZ-Personals bei Organisationen wie dem Generalsekretariat des Internationalen Auschwitz-Komitees ein. Nicht zuletzt als Reaktion auf den Ulmer Einsatzgruppen-Prozess desselben Jahres war am 1. Dezember 1958 die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet worden mit ihrer Zuständigkeit zunächst nur außerhalb des Bundesgebiets. So geriet allmählich der unter einem Tarnnamen in Argentinien lebende Adolf Eichmann, dessen Funktion im RSHA weiter oben bereits vorgestellt wurde, ins Visier der Frankfurter staatsanwaltschaftlichen Ermittler. Fritz Bauer, von dem der Ausspruch überliefert ist, sobald er sein Dienstzimmer verlasse, betrete er feindliches Gebiet, übergab nun seine vorliegenden einschlägigen Erkenntnisse und Informationen lieber dem israelischen Mossad als dem deutschen BKA. So kam es in der Konsequenz 1960 zur Entführung Eichmanns in Argentinien mit anschließendem Gerichtsverfahren in Jerusalem, Israel.
Am 20. Dezember 1963 sollte es dann zur Eröffnung des Auschwitz-Prozesses im Frankfurter Rathaus kommen. In der Strafsache 4 Ks 2/63 gegen Mulka und 19 andere sollten 356 Zeugen und acht Gutachter gehört und insgesamt ein Aktenmaterial von fast 100 Bänden mit mehr als 18.000 Seiten zusammengetragen werden. Die historischen Gutachten, die erstellt wurden, gaben in ihrer Ausführlichkeit, ihrer Deutlichkeit und in ihrem reinen Umfang erstmals wissenschaftlich fundiert Auskunft darüber wie das Konzentrationslagersystem aufgebaut und organisiert war, wie es funktionierte und was Ziele und Zwecke waren. Als Erster verlas der Historiker Hans Buchheim sein Gutachten über „Die Organisation von SS und Polizei unter nationalsozialistischer Herrschaft“ am 8. Februar 1964. Die Überlebenden, zum Teil aus dem Ausland angereisten Zeugen berichteten dann über die Taten solcher Leute wie die des inzwischen als Buchhalter tätigen Wilhelm Boger. In Auschwitz war Boger SS-Oberscharführer und als Vernehmungsspezialist als Erfinder der „Boger-Schaukel“ gefürchtet.
Juristische Finessen wie ein bei vielen Angeklagten temporär suspendiertes Unrechtsbewusstsein, das nach Ansicht der Richter erkannt werden wollte, führten dazu, dass zumeist bei der Strafbeimessung lediglich Beihilfe und keine Mittäterschaft angenommen wurde. Dies werden viele Opfer nicht verstanden haben, dennoch liegt die Bedeutung des Auschwitz-Prozesses offen zu Tage: Wichtig ist, dass er überhaupt stattgefunden hat. Darin liegt das Verdienst des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer und seiner unermüdlichen juristischen Arbeit und Aufarbeitung begründet.
Als Fritz Bauer im Alter von 64 Jahren am 1. Juli 1968 tot in der Badewanne aufgefunden wurde – die Staatsanwaltschaft hatte die Wohnungstür aufbrechen lassen, da Bauer gewohnheitswidrig am Morgen nicht im Amt erschienen war – lautete die ärztliche Diagnose Herzversagen bei akuter Bronchitis. Eine verspätete Obduktion der Leiche erbrachte keine Hinweise auf Fremdverschulden oder Selbstmord. Leben und Wirken eines bedeutenden deutschen Juristen, überhaupt einer sehr wichtigen Person der frühen Jahre der Bundesrepublik waren damit zu einem verfrühten Ende gelangt.